Nach der Gemeindeordnung ist der Rat für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig. Dem Prinzip der Arbeitsteilung folgend wurden Ausschüsse und Beiräte gebildet, denen im wesentlichen zwei Funktionen obliegen:
Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Rat obliegt.
Eigenständige Entscheidung bei übertragenen Aufgaben.
Rechtsvorschriften
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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
Kommunalwahlgesetz NW (KWahlG)-Vorschriften über die Wahlen zum Rat und die Bürgermeisterwahlen
Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) - Vorschriften über die Form und Inhalt von öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
Entschädigungsverordnung (EntschVO) - Vorschriften über Aufwandsentschädigung und weitere Leistungen für kommunale Mandatsträger
Kommunales Ortsrecht - Satzungen und Ordnungsbehördliche Verordnungen, deren Geltungsbereich auf das Gemeindegebiet beschränkt ist.