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Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Zur Herstellung von mehr Transparenz sind die Ratsmitglieder und die sachkundigen Bürger/innen nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes verpflichtet, dem Bürgermeister Auskunft zu geben über:


Diese Angaben sind zu veröffentlichen.
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Angaben der
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